Arbeitsschwerpunkt
Ich arbeite schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Strafrechts.
Dazu gehört die Verteidigung von Beschuldigten genauso wie die Vertretung von Opfern von Straftaten.
Verteidigung von Ausländern
Bei ausländischen Beschuldigten bzw. der fremdsprachigen Beschuldigten müssen ausländerrechtliche Vorschriften beachtet werden. Meist droht den Beschuldigten eine Abschiebung beziehungsweise eine Ausweisung aus Deutschland, was für Nicht EU Ausländern eine Doppelbestrafung ist.
Recht der Nebenklage
Als geschädigte Person haben Sie bei manchen Delikten das Recht, am Prozeß teilzunehmen und eigene Anträge zu stellen. Dabei können Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ihr Anwalt wird Ihre Interessen vertreten und darauf achten, dass Sie als Person respektiert werden.
Sie können im Strafverfahren Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, zB. für eine Körperverletzung, im Rahmen eines Adhäsionsverfahren durchsetzen.
Bei schwerwiegenden Delikten wird Ihnen auf Antrag ein Rechtsbeistand bestellt, so dass Sie für die Kosten des Anwalts nicht aufkommen müssen. In diesem Zusammenhang berate ich Sie über das Kostenrisiko.
